Der Begriff Atomkonsens bezieht sich insbesondere auf eine politische Vereinbarung, die in Deutschland im Jahr 2000 zwischen der repräsentativen Bundesregierung und den sich daran beteiligten Energieversorgungs- und Wirtschaftsunternehmen geschlossen wurde.
Beteiligt an den Verhandlungen sind dabei aber nicht parlamentarische Oppositionen oder außenparlamentarische Gruppen, somit meint es keinen gesamtgesellschaftlichen Konsens.
Der Atomkonsens legt fest, wie der Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie gestaltet werden sollte. Weiter Punkte die der Atomkonsens umfasst, sind eine begrenzte Laufzfeit für Kernkraftwerke, den Verzicht auf den Neubau von Kernkraftwerken sowie die Förderung von erneuerbaren Energien.
Seitdem wurde der Atomkonsens weiterentwickelt und im Jahr 2011 nach der Nuklearkatastrophe in Fukushima vorzeitig beendet, wodurch der Atomausstieg beschleunigt wurde.