Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) basiert auf dem Modell der Kreislaufwirtschaft.
Es erlangte am 01.Juni 2012 in Deutschland Rechtskraft und soll zur Schonung natürlicher Ressourcen sowie zur Reduzierung des Abfalls in der Güter- und Warenproduktion beitragen.
Das Gesetz beinhaltet eine Transparenzpflicht für Unternehmen im Umgang mit Warenüberhängen und Retouren. Außerdem sollen, entgegen der aktuell herrschenden Wegwerfkultur, in erster Linie Abfälle vermieden und effizienter recycelt werden.
Das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen ist in insgesamt 9 Teile mit jeweils weiteren Abschnitten unterteilt:
- Teil 1: Allgemeine Vorschriften
- Teil 2: Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
- Teil 3: Produktverantwortung
- Teil 4: Planungsverantwortung
- Teil 5: Absatzförderung und Abfallberatung
- Teil 6: Überwachung
- Teil 7: Entsorgungsfachbetriebe
- Teil 8: Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
- Teil 9: Schlussbestimmungen