REACH

Oktober 2023
Copyright: European Chemicals Agency

REACH (Registration, Evaluation, Authorization, and Restriction of Chemicals) ist eine EU-Verordnung, die seit 2007 in Kraft ist. Sie hat das Ziel, Mensch und Umwelt vor den Risiken chemischer Stoffe zu schützen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in der EU zu erhalten. REACH hat vier Hauptkomponenten:

1. Registrierung: Unternehmen müssen Chemikalien, die sie in Mengen von einer Tonne oder mehr pro Jahr herstellen oder importieren, bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registrieren. Dabei müssen sie Informationen zur Sicherheit und Verwendung der Chemikalien bereitstellen.

2. Bewertung: Die ECHA überprüft die eingereichten Informationen auf Sicherheitsaspekte. Bei Bedenken kann sie zusätzliche Informationen anfordern oder Maßnahmen vorschlagen, um Risiken zu minimieren.

3. Zulassung: Besonders gefährliche Chemikalien erfordern eine Zulassung von der ECHA, um unter bestimmten Bedingungen verwendet werden zu dürfen.

4. Beschränkung: Die ECHA kann die Verwendung gefährlicher Stoffe beschränken oder verbieten, wenn diese erhebliche Risiken für Menschen oder die Umwelt darstellen.

REACH stellt sicher, dass Informationen über Chemikalien gesammelt und bewertet werden, um ihre sichere Verwendung zu gewährleisten. Unternehmen, die Chemikalien in der EU herstellen oder einführen, müssen die Vorschriften von REACH befolgen, um die Sicherheit zu gewährleisten und Umweltauswirkungen zu minimieren.

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ECHA

ECHA

Europäische Chemikalienagentur, die die Umsetzung von REACH und anderen Chemikaliengesetzen in der EU überwacht.