Mit dem “Right to repair” – auf Deutsch dem “Recht auf Reparatur” – ist eine EU-Richtlinie gemeint, die dazu beitragen soll, das weltweite Abfallaufkommen zu verringern.
Im Zuge der Richtlinie soll die Reparatur von Waren nun kostengünstiger und lohnenswerter für Verbraucher:innen gemacht werden, wodurch mehr Menschen dazu motiviert werden sollen, ihre alten Geräte lieber reparieren zu lassen, als umzutauschen oder zu entsorgen.
Das Recht auf Reparatur soll sowohl innerhalb als auch außerhalb der Garantiezeit der Waren gelten. Innerhalb der Garantiezeit müssen Verkäufer nun Reparaturen anbieten, solange diese nicht teurer als der schlichte Ersatz des Gerätes ist.
Außerhalb der Garantiezeit soll den Verbraucher:innen die Reparatur ihrer Gerätschaften erleichtert werden. So sollen beispielsweise die Reparatur von technisch reparierbaren Produkten bei den Produzenten eingefordert werden können – dazu gehören unter anderem Fernseher oder Waschmaschinen.
Ziel der Richtlinie ist es, Elektroschrott zu vermeiden, einen schonenden Umgang mit unseren Ressourcen zu gewährleisten und die Umweltbelastung, die von der Herstellung, Produktion, dem Transport und der Entsorgung der Gerätschaften ausgeht, zu reduzieren.
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