Ein Ideologie- und Engagementkampf - Das Pariser Klimaabkommen

Mai 2022
Protestanten halten ein Tuch mit der Aufschrift “Stop global warming!”.
Protestanten halten ein Tuch mit der Aufschrift “Stop global warming!”. - Fotograf:in: Alfred Derks

Das Pariser Klimaabkommen ist ein multilateraler Vertrag zur Bekämpfung und Eindämmung des Klimawandels. Hierfür sind Dezember 2015 in Paris 196 Staaten, einschließlich der EU, die Verpflichtung eingegangen, die Erderwärmung fortan deutlich unter 2 Grad Celsius zu halten.

Entstehung des Klimaabkommens & Details

Bei dem Abkommen von Paris handelt es sich nicht um die erste Einigung zwischen den Industriestaaten mit der Bemühung, den menschengemachten Klimawandel zu bekämpfen. Allerdings ist es das erste Abkommen, bei dem sowohl Entwicklungsländer als auch Industriestaaten zusammen gegen den Klimaschutz vorgehen und sich auf die Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels geeinigt haben.

Der “Vorgänger” des Pariser Abkommens ist das Kyōto-Protokoll. Nach der Ratifizierung des Protokolls von Kyoto durch 55 Staaten, die 1990 zusammen für mehr als 55 % der weltweiten Emissionen verantwortlich waren, trat es 2005 in Kraft. Abgelöst wurde das Protokoll daraufhin durch das Klimaabkommen von Paris, welches am 12.12.2015 beschlossen, seit 2016 wirksam und 2021 gänzlich an Stelle des Kyoto-Protokolls eintrat.

Die Einigung erfolgte auf der UN-Klimakonferenz, bei der, aufgrund eher unklarer Zielsetzungen in der Vergangenheit, ein konkreter Kurs festgelegt sowie auf selbstständiges Engagement gesetzt wurde.
Eine der Schlüsselvereinbarungen war das gemeinschaftliche Bestreben, die globale Erwärmung auf weit unter 2 ° Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Niveau bis zum Jahr 2100 zu halten.
Diese Vorsätze wurden unter anderem auch von Organisationen wie der Fridays-For-Future-Bewegung oder auch im Rahmen der 17 SDGs (Sustainable Development Goals) von der UN aufgegriffen und soll ein Call-to-Action für klimafreundliche Interessenten sein.
Diese Absichten sollen in Form einer sogenannten “Klimaneutralität” bis zur ersten Hälfte des aktuellen Jahrhunderts erreicht werden. Ab 2050 sollen nur noch so viele klimaschädliche Stoffe ausgestoßen werden, die durch sogenannte Kohlenstoffsenken, wie dem Amazonas, Wälder oder Ozeane, wieder aus der Atmosphäre entzogen und gebunden werden können. Um dies zu erreichen, ist allerdings ein harter Kurswechsel der globalen Wirtschaft, weg von den fossilen Brennstoffen und hin zu erneuerbaren Energien (Entkarbonisierung), nötig.

Die 6 Pfeiler des Abkommens

1. Verringerung der globalen Emissionen

Wie bereits beschrieben, erfordert die 2 Grad Grenze die Limitierung der Schadstoffausstöße, die laut wissenschaftlichen Prognosen das Risiko eines schlimmen Verlaufs des Klimawandels abmildern könnte.

Für Entwicklungsländer soll hierbei eine ausreichende, gegebenenfalls aber auch längere Zeit eingeräumt werden, um sich daran anzupassen, da im historischen Emissionsvergleich die Industriestaaten ein Vielfaches im Vergleich zu Entwicklungsländern ausgestoßen haben.
Im Zusammenhang damit wird auch eine sogenannte historische “Disbalance” zwischen Industrie- und Entwicklungsländern beschrieben, welche besagt, dass der momentane Reichtum industriell fortgeschrittener Länder nur darauf beruht, dass sie in der Vergangenheit mehr Emissionen als industriell benachteiligte Staaten emittiert haben und sich somit früher einen wirtschaftlichen Wohlstand aufbauen konnten.

Bezweifelt wird jedoch hierbei, ob Entwicklungsländer schon finanziell bereit dazu sind, auf kostspielige Alternativen, wie regenerative Energiequellen, zu schwenken. Somit wird diskutiert, ob ihnen ein - momentan noch notwendiger - kostengünstigerer Kurs mit Energieanlagen, die fossiler Brennstoffe beziehen, verwehrt werden soll. Laut der “Disbalance” steht offen, ob Entwicklungsländer erstmals unseren jetzigen westlichen Wohlstand erreichen müssen, um erneuerbare Energien finanziell bewerkstelligen zu können.

Generell führt dies dazu, dass nicht alle Länder gleichzeitig zur Verantwortung gezogen werden können, besonders früh CO2-neutral zu werden. Diese Aufgabe muss somit zunächst in die Hände der Industriestaaten gelegt werden.

2. Transparenz

Regierungen sind dazu verpflichtet, regelmäßige Berichte über die Erfolge ihrer Maßnahmen zu veröffentlichen, die Ziele alle fünf Jahre zu prüfen und, wenn es aus wissenschaftlicher Sicht erforderlich erscheint, sie zu verschärfen.

3. Verstärkung der Anpassungsfähigkeit

Regierungen sollen ihre eigene Anpassungsfähigkeit erhöhen. Zugleich müssen Entwicklungsländer in ihrer Adaption an die sich verändernden klimatischen Zustände und den nun erforderlichen sozialen wie politischen Verhaltensanpassungen durch ein Netz von international Ländern unterstützt werden.

4. Damage- & Lost-Control

Durch den Wissens- und Informationsaustausch der international zusammenarbeitenden Ländern sollen schädliche Auswirkungen verhindert, minimiert und unter Umständen ausgeglichen werden. Unter anderem sollen Notfallvorsorge, Frühwarnsysteme, usw. zur Schadensminimierung beitragen.

5. Eigeninitiative

Kleineren Gliedern im internationalen Gefüge wird durch das Abkommen eine wichtige Rolle zur Bekämpfung der Klimakrise zugesprochen. Dazu gehören Städte, lokale Behörden oder Unternehmen, welche dazu aufgerufen werden, eigene Anstrengungen zu unternehmen, um eine Verringerung ihrer Emissionen zu erreichen. Dazu haben sich bereits unzählige Unternehmen in Selbstverantwortung gezogen und Ziele für ihren Weg zur “Klimaneutralität” gesetzt. Aber auch Kommunen oder Bundesländer erklären sich bereit, ihren Teil zu leisten.

6. Unterstützung

Die Entwicklungsländer sollen durch finanzielle Zuschüsse durch Industrieländer gefördert werden. Hierfür soll jährlich eine Summe von 100 Milliarden US-Dollar zur Unterstützung verteilt werden.

Schattenseiten des Klimaabkommens

Der Nachteil eines solch umfangreichen und komplexen Abkommens ist, dass Abstriche und Kompromisse bei der Durchsetzbarkeit von Zielen gemacht werden müssen, da eine vollständige Einigkeit zwischen Staaten schwer zu erzielen ist.

Neben mühsam durchsetzbaren Klimazielen liegt ein weiterer Kritikpunkt des Pariser Klimaabkommen darin, dass Staaten die Freiheit haben, sich oft Vorgaben und Programme selbst zu stecken und durch verschiedene Gründe gehemmt sind, ambitionierter vorzugehen. Diese können beispielsweise Angst vor fehlender Akzeptanz in der Bevölkerung, Wirtschaftsflucht von Unternehmen in Länder mit weniger Umweltauflagen oder steigende Konsumausgaben sein.
Zusätzlich bestehen, mit dem Versuch, mehr Anschlusspartner für ein Klimaziel zu gewinnen, geringe Strafen bei Verstöße gegen die Pläne, die eigentlich notwendig wären, denn sonst sehen sich Regierungen nicht vollstens verpflichtet, 100% der Vorsätze umzusetzen. Studien zeigen, dass, wenn die Vorhaben nicht angehoben werden, das wichtige Ziel von 1,5 Grad verfehlt wird.
Somit gibt es zwar Belohnungen für Klimaschutzbestrebungen, aber keine finanzielle Bestrafungen für die Nichteinhaltung der eigenen Ziele. Das Fehlen der notwendigen Regulationsinstrumente hat zur Folge, dass die Ziele nicht ausreichend den Klimawandel eindämmen.

Entwicklungen durch Paris

Die selbst gesetzten Ziele für 2020 wurden von vielen Staaten eingehalten, sogar in einigen Fällen übererfüllt. Der Hauptgrund dafür liegt in der Corona-Pandemie und den daraus entstandenen nationalen Lockdowns, die in 2020 für einen längeren Zeitraum das globale Geschehen, und somit auch den Ausstoß wirtschaftlicher Emissionen verlangsamt haben. Eine Wende, weg von klimaschädlichen Energiequellen, wie Öl, Benzin oder Gas und hin zu erneuerbaren Energien ist langsam zu erkennen und wird in den nächsten Jahren noch weiter an Geschwindigkeit zunehmen. Allerdings war der Beschluss der EU vom 02.02.2022 eher kontraproduktiv, um eine richtige Energiewende einzuleiten, da hierdurch Gas- und Atomkraft vorübergehend als nachhaltige Technologien anerkannt wurden. Deshalb sind alle fünf Jahre Verschärfungen nötig, um unzureichende Ziele anzuheben, Maßnahmen zu korrigieren und um auf einen grünen Kurs zurückzukommen.

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