Der Europäische Emissionshandel: das steckt hinter EU-ETS

August 2024
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Emissionshandel - was ist das überhaupt?

In Europa wurde der Emissionshandel (EU-ETS) im Jahr 2005 als zentrales Werkzeug zur Reduktion von Treibhausgasen in der EU ins Leben gerufen. Hauptziel ist es, die Emissionen der Energiewirtschaft und energieintensiven Industrie zu senken. Im Jahr 2012 wurde der innereuropäische Luftverkehr in das System aufgenommen und ab 2024 auch der Seeverkehr. Neben Kohlendioxid werden seit 2013 auch Lachgas und perfluorierte Kohlenwasserstoffe erfasst.

Der EU-ETS basiert auf dem Kyoto-Protokoll und umfasst neben den 27 EU-Ländern auch Norwegen, Island und Liechtenstein (= EU 30). Bis Ende 2020 war auch das Vereinigte Königreich ein Teil des Systems, seit Anfang 2021 hat die UK aber ein eigenes nationales Emissionshandelssystem. Etwa 9.000 Anlagen der Energiewirtschaft und energieintensiven Industrie in ganz Europa sind im EU-ETS registriert – insgesamt verursachen sie etwa 40 % der gesamten Treibhausgasemissionen der EU.

Das System ist seit 2020 mit dem Schweizer Emissionshandelssystem verknüpft. Ab 2027 soll zusätzlich ein weiteres Emissionshandelssystem (EU-ETS 2) eingeführt werden, das insbesondere den Verkehr und den Gebäudebereich abdeckt.

Wie funktioniert der europäische Emissionshandel (EU-ETS)

Der europäische Emissionshandel (EU-ETS) funktioniert nach einem einfachen Prinzip namens „Cap & Trade“. Zuerst legt die EU eine Obergrenze (Cap) fest, die bestimmt, wie viel Treibhausgase insgesamt von den teilnehmenden Unternehmen ausgestoßen werden dürfen. Diese Obergrenze wird dann in Form von Emissionsberechtigungen verteilt. Jede Berechtigung erlaubt es, eine Tonne CO2 oder ein anderes Treibhausgas auszustoßen. Einige dieser Berechtigungen bekommen die Unternehmen kostenlos, andere müssen sie in Auktionen ersteigern.

Cap & Trade ist das Prinzip, nach welchem der Emissionshandel in Europa funktioniert!

Die erhaltenen Emissionsberechtigungen können dann, ähnlich wie Aktien an der Börse, auf einem Markt weiter gehandelt werden (Trade). Unternehmen, die weniger Treibhausgase ausstoßen als sie dürften, können die überschüssigen Berechtigungen verkaufen. Firmen die mehr brauchen, müssen diese zusätzlich einkaufen. Die Kosten für diese Berechtigungen motivieren Unternehmen, weniger Treibhausgase zu produzieren – denn je teurer es wird, desto mehr lohnt es sich, die eigenen Emissionen zu reduzieren.

Die Kehrseite der Medaille

Allerdings gab es Zeiten, in denen der Handel nicht so gut funktioniert hat. Oftmals waren die Obergrenzen oft zu wenig ambitioniert gesetzt und in Krisenzeiten wurde weniger produziert, sodass entsprechend auch weniger Emissionen anfielen. Dazu kamen internationale Projekte, die zusätzliche Berechtigungen schufen. Dadurch gab es plötzlich sehr viele Emissionsberechtigungen auf dem Markt und der Wert sank.

Bis 2017 war dementsprechend der Preis für Zertifikate so niedrig, dass kaum Anreiz zur eigenen Emissionsminderung geboten war. Zeitweise kostete eine Berechtigung für eine Tonne CO2 weniger als 3 Euro.

Seit 2017 werden Reformen durchgeführt, die den Preis wieder steigen ließen. Im Jahr 2023 überschritt der Preis für eine Emissionsberechtigung endlich die 100-Euro-Marke – das ist der höchste Wert seit Beginn des EU-ETS im Jahr 2005.

Emissionen und Emissionsobergrenzen im Detail

In der Zeit von 2013 bis 2020 gab es eine Obergrenze von insgesamt 15,6 Milliarden Berechtigungen für ganz Europa. Jedes Jahr wird die Menge etwas kleiner – um genau zu sein, um etwa 38 Millionen Berechtigungen pro Jahr. Dadurch wird die Obergrenze immer niedriger, um den Schadstoffausstoß weiter zu verringern.

Mittels immer niedrigeren Obergrenzen für Emissionszertifikate soll der Schadstoffausstoß Europas gezielt minimiert werden!

In den ersten beiden Phasen (2005-2007 und 2008-2012) konnte jedes Land seine eigene Obergrenze festlegen. Die gesamteuropäische Obergrenze entstand dann aus der Summe dieser nationalen Obergrenzen. Zusätzlich zu den Berechtigungen innerhalb Europas konnten Unternehmen auch sogenannte internationale Gutschriften nutzen, die aus Projekten zur Reduktion von Emissionen aus anderen Ländern stammen. Dadurch wurde das Cap, also die Obergrenze, erhöht.

Interessanterweise lagen die tatsächlichen Emissionen in Europa, mit Ausnahme von 2008, immer unter dieser Obergrenze. Das bedeutet, dass weniger Schadstoffe ausgestoßen wurden, als erlaubt war. Besonders 2014 lagen die Emissionen sogar unter dem Zielwert für 2020. Um zu verhindern, dass zu viele ungenutzte Berechtigungen den Markt überschwemmen, wurden in den Jahren 2014 bis 2016 und ab 2019 einige Berechtigungen zurückgehalten.

Jetzt gibt es ein neues Ziel: Im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets sollen die Emissionen bis 2030 um 62 % im Vergleich zu 2005 gesenkt werden. Dafür wird die Obergrenze jährlich weiter reduziert.

2013 wurde das System ausgeweitet: Seitdem müssen auch Betriebe, die zum Beispiel Metall verarbeiten oder bestimmte Chemikalien herstellen, ihre Emissionen melden und dafür Berechtigungen vorweisen. Außerdem betrifft das Gesetz seit der dritten Phase nicht nur Kohlendioxid, sondern auch andere Schadstoffe wie bestimmte Gase, die bei der Herstellung von Aluminium und Chemikalien entstehen.

Das Emissionshandelsregister

Das Emissionshandelsregister der EU, auch Unionsregister genannt, ist wie ein großes, digitales Buch, in dem genau festgehalten wird, wer wie viele Emissionszertifikate hat und was damit passiert. Es dient also der Übersichtlichkeit und Transparenz des europäischen Emissionshandels.
Zur Erinnerung: Diese Zertifikate sind wie eine Art Erlaubnis, bestimmte Mengen an Treibhausgasen auszustoßen.

Im Register wird notiert, wer solche Zertifikate erhält, kauft und verkauft. Auch wird dort festgehalten, wie viel CO2 und andere Gase die Unternehmen tatsächlich in die Luft pusten. Dadurch kann kontrolliert werden, ob die Firmen ihre Verpflichtungen zur Reduktion von Emissionen einhalten.

Im Jahr 2012 wurde das System grundlegend geändert: Früher hatte jedes EU-Land sein eigenes Register, nun gibt es ein zentrales Register für alle EU-Länder, das von der Europäischen Kommission verwaltet wird. Das macht es einfacher und sicherer, den Überblick zu behalten.

Lust auf mehr?!

  • https://www.dehst.de/DE/Europaeischer-Emissionshandel/EU-Emissionshandel-verstehen/EU-ETS-auf-einen-Blick/EU-ETS-auf-einen-Blick_node.html
  • https://www.dehst.de/DE/Europaeischer-Emissionshandel/EU-Emissionshandel-verstehen/Auswertungen-VET-Berichte/auswertungen-vet-berichte_node.html
  • https://www.dehst.de/DE/Europaeischer-Emissionshandel/EU-Emissionshandel-verstehen/Ausgestaltung-des-EU-ETS/ausgestaltung-des-eu-ets_node.html
  • https://www.dehst.de/DE/Europaeischer-Emissionshandel/EU-Emissionshandel-verstehen/Grundlagen/grundlagen-des-emissionshandels_node.html
  • https://www.umweltbundesamt.at/umweltthemen/industrie/emissionshandel
  • https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/der-europaeische-emissionshandel
  • https://www.umweltbundesamt.at/umweltthemen/industrie/emissionshandel

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