Die Mehrwegangebotspflicht - ein Weg zur Kreislaufwirtschaft

Oktober 2023
Copyright: Bild auf iStock von Nikita Burdenkov

Bereits seit einigen Jahren möchte Deutschland, so wie viele andere Länder weltweit, – sowohl aus wirtschaftlichen als auch klimaschutzbedingten Gründen, seinen Weg von der bisher vorherrschenden Linearwirtschaft (auch Wegwerfgesellschaft genannt) hin zu einer Kreislaufwirtschaft finden.
Zu diesen Bemühungen gehört unter anderem auch das Vorhaben, die Menge an Verpackungsmüll in Deutschland erheblich zu verringern – ein Vorhaben, das dringend notwendig ist, wenn man die aktuellen Zahlen betrachtet:

  • 770 Tonnen – so hoch ist die Menge an Verpackungsmüll, der bei uns in Deutschland jährlich durch die Entsorgung von Takeaway-/ und Einwegverpackungen entsteht. Eine erschreckend hohe Zahl, wenn man die umweltschädigenden Konsequenzen dieser Entsorgung bedenkt. Denn sowohl der Energie- als auch der Ressourcenverbrauch bei der Verwendung und Entsorgung von Einwegbehältern, als auch die damit verbundene Belastung für Klima und Umwelt sind enorm.
  • 13,7 Milliarden Verpackungen wurden 2022 in Deutschland ausgegeben – Verpackungen, die meist unwiderruflich im Müll landeten. Alleine die Zahl der wiederverwendbaren Behälter für To-Go-Getränke lag 2022 erst bei etwa 4%. Gleichzeitig werden in Deutschland pro Jahr rund 320.000 Einwegbehälter für Heißgetränke verbraucht.
  • Bei Speisen betrug die Anzahl der wiederverwendbaren Behälter im Übrigen sogar nur 0,1%-- und das obwohl der Speisebereich für rund 80% des gesamten gastronomischen Verpackunsaufkommens verantwortlich ist.


Keine dieser Zahlen zeugt von großartiger Nachhaltigkeit.
Doch all dies soll sich künftig mit der neuen Anpassung des Verpackungsgesetzes ändern!
Was genau es mit dieser Änderung auf sich hat und was man sich dadurch erhofft, erfahrt ihr in diesem Artikel.

Was bisher geschah

Im Verlauf der letzten Jahre gab es immer wieder einige Bemühungen, die darauf abzielten, auf eine funktionierende Kreislaufwirtschaft hinzuarbeiten. Das verdeutlicht beispielsweise das bereits 2013 entstandene Abfallvermeidungsprogramm von Bund und Ländern in Deutschland.
Doch was ist bisher tatsächlich geschehen, um gegen die Flut von Einwegbehältern und weiteren umweltschädlichen Produkten in Deutschland und der EU vorzugehen?
Hier bekommt ihr einen knappen Überblick über die Entwicklung der letzten Jahre:

  • Bereits 2019 gibt es nach deutschem Verpackungsgesetz verschärfte Regelungen zur Kontrolle der ordnungsgemäßen Verwertung von Kunststoffverpackungen.
  • Seit 2021 herrscht in der EU ein Exportverbot für vermischte oder verschmutzte schwer recycelbare Kunststoffabfälle.
  • Ebenso seit 2021 – seit dem 03. Juli 2021, um genau zu sein – ist in der EU sowohl der Handel als auch die Herstellung von Wegwerfprodukten aus Plastik wie Besteck, Wattestäbchen, Strohhalme oder auch Tellern verboten. Auch Einweglebensmittelbehälter aus Styropor zählen zu den verbotenen Produkten.
  • Seit Anfang 2022 sind alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und sämtliche Getränkedosen pfandpflichtig. Bis 2024 soll diese Pflicht außerdem auf Plastikflaschen mit Milchgetränken erweitert werden. Pfandsysteme sollen garantieren, dass alle Einwegflaschen und Behälter wiederverwertet werden können und nicht einfach im Müll oder auf direktem oder indirektem Wege in der Umwelt landen.

Laut EU Verpackungsverordnung sollen bis 2030 rund 10% der To-Go Speisen und Getränke in Mehrwegverpackungen angeboten werden. Bis 2040 soll diese Zahl sich bis zu 40% im Speisebereich und 80% bei Getränken erweitert haben. Fest steht: Es gibt noch einiges zu tun, um diese Ziele zu erreichen.
Die neue Änderung des Verpackungsgesetzes (VerpackG2) in Deutschland bietet aber immerhin einen vielversprechenden Anfang.

Was besagt die neue Mehrwegsangebotspflicht?

Ab dem 01. Januar 2023 gilt in Deutschland die sogenannte Mehrwegangebotspflicht. Was sich zunächst einmal als etwas langer und undurchsichtiger Begriff präsentiert, lässt sich im Grunde genommen recht einfach zusammenfassen.
So besagt die Änderung des Verpackungsgesetzes (VerpackG2) Folgendes:

ab 2023 Restaurants, Bistros, Cafés und auch Tankstellen oder Kantinen, solange sie Lebensmittel an Verbraucher:innen verkaufen, dazu verpflichtet sind, Mehrwegalternativen zum Mitnehmen von Essen und Getränken anzubieten. Diese sollen schlussendlich Einwegbehälter aus Kunststoff oder mit Kunststoffanteil ersetzen. Bei Einweg-To-Go-Bechern gilt die Regelung sogar unabhängig vom Verpackungsmaterial (§33, §34 VerpackG2).
Die angebotenen Mehrwegalternativen dürfen im Übrigen nicht teurer sein als die vorherigen Einwegsangebote.
Ausgenommen von dem Gesetz sind sämtliche kleine Betriebe mit einer Anzahl von maximal 5 Beschäftigten und 80 Quadratmetern Fläche. Allerdings müssen auch diese Betriebe es Kund:innen ermöglichen, Essen in selbst mitgebrachte Behältnisse abfüllen zu lassen.
Damit das Mehrwegsystem einwandfrei funktionieren kann, ist es essentiell, dass Mehrwegbehälter auch wieder zuverlässig zurückgegeben und nicht anderweitig entsorgt werden. In der Theorie sollen sie also nach der Ausgabe an der Theke und anschließender Nutzung wieder an der Theke, entweder gegen Pfand oder Scannen eines QR-Codes, zurückgegeben werden können. Wieder in dem Betrieb angelangt, sollen die Behälter schließlich gereinigt und dann wiederverwendet werden.
Gehen die Behälter schlussendlich doch kaputt oder haben sie schlicht das Ende ihrer Lebenszeit (nach geschätzten 25-30 Durchläufen) erreicht, so sollen sie zu Rezyklat (kleinen Kunststoffteilchen) zerkleinert und eingeschmolzen werden und schließlich erneut als Mehrwegbehälter zusammengesetzt und wieder verwendet werden können. Auf diese Art und Weise gelänge ein geschlossener Kreislauf, der sich perfekt in das angestrebte Ziel der Kreislaufwirtschaft integriert.
Was den Pfand betrifft, so dürfen Restaurants und Cafés individuell entscheiden, ob sie Pfand verlangen wollen oder nicht. Viele Städte in Deutschland haben aber durchaus flächendeckende Mehrwegsysteme für Essen und Getränke integriert. Bekannte Anbieter hiervon sind z.B. “Recup” (bzw. “Rebowl” bei Essen), “Relevo” und “Vytal” und je nach System ist Pfand gefordert oder das Geschirr muss innerhalb einer bestimmten Zeit zurückgebracht werden. Mehr zu diesen Systeme sehen wir uns später im Artikel an.

Dennoch dürfen die Mehrwegvarianten auch mit Pfand laut der neuen Regelung nicht teurer sein und nicht zu schlechteren Bedingungen angeboten werden als die Einwegvarainten.

Allgemein betrachtet soll aber die Pfandpflicht für Einwegflaschen von Bier, Mineralwasser, Erfrischungsgetränken und alkoholhaltigen Mischgetränken auf 25ct erhöht werden. Die Pfandpflicht für Einweggetränke zählt aber noch nicht für Milch, Wein, Spirituosen, Frucht- oder Gemüsesäfte.
Dem gesamten Gesetz liegen die Bemühungen zugrunde, einen Weg hin zu Recycling und einer geschlossenen Kreislaufwirtschaft zu finden, Abfall zu vermeiden, Rohstoffe zu sparen und zum allgemeinen Umweltschutz beizutragen.

Wie sieht es bei Lieferdiensten aus?

Eine unmittelbare Angebotspflicht von Mehrwegbehältern gibt es bisher noch nicht für Lieferdienste, die unabhängig von Restaurants arbeiten – Lieferdienste wie Lieferando oder Wolt.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) geht davon aus, dass auch die meisten Restaurants, die nun sowieso eine Mehrwegalternative bieten müssen, zukünftig nur noch mit Lieferdiensten zusammenarbeiten werden, die ihrerseits ein Mehrwegangebot haben. Andere Alternativen würden sich langfristig vermutlich nicht für die Unternehmen rentieren.
So bieten manche Lieferdienste wie Lieferando beispielsweise bereits an, das Essen auf Wundsch in Mehrwegbehältern liefern zu lassen, solange das betroffene Restaurant von sich aus die Option Mehrwegverpackung anbietet.

Wer ist für die Hygiene zuständig?

Für die Hygiene sind die einzelnen Betriebe selbst zuständig. Dies bedeutet z.B, dass genauso wie bei Einwegprodukten die Hygienerisiken minimal gehalten werden müssen. Für die Hygiene der von Verbraucher:innen mitgebrachten Behälter haften die Betriebe nicht. Dennoch muss der Kontakt von dem kundeneigenem Gefäß mit anderen im Betrieb parat gehaltenen Gefäßen beim Befüllen der Behälter so gering wie möglich gehalten werden und die privaten Behälter dürfen nur in einem festgelegten Bereich an der Theke abgelegt werden.
Gereinigt werden sollen die Mehrwegbehälter der einzelnen Betriebe im Übrigen wie normales Geschirr in der Spülmaschine der Gastronomie, um sie dann anschließend wieder in den Pfandkreislauf einführen zu können.

Wie steht es um Pizzakartons?

Pizzakartons sind von der neuen Gesetzesregelung ausgeschlossen, da Pizzen für gewöhnlich in Pappkartons verkauft werden und diese aufgrund des Materials nicht von der Mehrwegpflicht betroffen sind.
Trotzdem besteht laut eines Sprechers des Bundesumweltministeriums die Möglichkeit, dass die Mehrwegsangebotspflicht zukünftig auch auf andere Verpackungsmaterialien wie Karton ausgeweitet werden könnte.

Welche Poolsysteme gibt es?

Damit sich die Mehrwegalternative durchsetzen kann, benötigt es strukturierte Systeme, um die Rückgabe der Verpackungen einheitlich gestalten zu können. Der Begriff “Poolsystem” bedeutet, dass verschiedene Betriebe mit Anbietern von Mehrwegartikeln zusammenarbeiten. So hat McDonalds beispielsweise ein eigenes Mehrwegsystem mit Pfand von je zwei Euro pro Verpackung – im Vergleich dazu arbeitet Burger King mit externen Anbietern von Mehrwegsystemen in einem Pool zusammen.
Es gibt verschiedene Arten von Poolsystemen und jedes funktioniert ein bisschen anders. So wird manchmal Pfand verlangt und manchmal arbeiten Anbieter mithilfe einer App. Auch die Pfandbeträge unterschieden sich stark. So zahlt man bei bisherigen Systemen beispielsweise zwischen 4 und 12€ für die Nutzung von Essensbehältnissen. Dies sind die bisher etablierten und bekannten Systeme:

  1. Betriebseigenes Mehrwegsystem (“Insellösung”): Die einzelnen Betriebe regeln ihre Mehrwegangebote selbst, ohne sich einem Poolsystem anzuschließen.
  2. Digitale Mehrwegpfandsysteme: Bei dieser Art der Mehrwegpfandsysteme bedient man sich einer App, bei der man als Verbraucher:in angemeldet sein muss. Mithilfe der App wird bei Ausgabe und Rückgabe des Getränkes ein QR-Code gescannt. Auch wenn es bei diesem System keinen Pfand gibt, so fallen doch Kosten für die Verbraucher:innen an, sollte das Gefäß nicht innerhalb eines festgelegten Zeitraums oder aber beschädigt abgegeben werden.
  3. Lokale und überregionale Poolsysteme: Je nach Region gibt es unterschiedliche Poolsysteme.
  • Lokale Poolsysteme: mehrere gastronomische Betriebe bieten die gleiche Arten von Mehrweggefäßen an, sodass man nach Benutzung des Gefäßes dasselbige bei egal welchem dieser Betriebe im Austausch für Pfand zurückgeben kann.
  • Überregionale Poolsysteme: verschiedene Gastronomiebetriebe leihen sich Mehrweggefäße gegen eine bestimmte Gebühr von ein und demselben Unternehmen (einem Poolanbieter). Auch in diesem Fall kann man die Gefäße bei unterschiedlichen Betrieben gegen Pfand zurückgeben. Dem Namen entsprechend sind diese Poolsysteme auch überregional möglich.

Bisher hat man als Kunde selbst noch keine Wahl zwischen den einzelnen Systemen, sondern muss nehmen, was Betrieb anbietet.

Vorteile

Vorteile, die man sich von der neu eingeführten Regelung zu Mehrwegverpackungen erhofft, sind vielschichtig und weitreichend. Sollte das System tatsächlich effizient funktionieren und konsequent genutzt werden, sind die Prognosen sogar besser als erwartet: 2030 könnten Mehrwegsysteme im Gastronomiebereich bereits einen Marktanteil von 25-40 % erreichen, was enorme wirtschaftliche sowie umweltschutz-relevante Vorteile mit sich bringen würde.
Zum einen möchte man dem zunehmenden Interesse und den Forderungen der Gesellschaft nach umweltfreundlichen To-Go Varianten nachkommen– gleichzeitig kann durch Mehrwegverpackungen eine enorme Menge an Geld und Ressourcen gespart sowie Umweltverschmutzung bekämpft werden. Schon nach 10 bis 15-facher Verwendung wird die Klimabilanz einer Mehrwegverpackung positiv, was einen großen Schritt in Richtung Klimaschutz darstellt.

Problemstellen

Leider gibt es trotz der herrschenden Angebotspflicht von Mehrweg-Systemen noch immer einige Probleme – sowohl in der Umsetzung als auch durch Schlupflöcher in den Regelungen. Besonders letzteres führt dazu, dass die Mehrwegangebotspflicht teils doch nicht das absolut nachhaltige und erwünschte Resultat erzielen kann, das es ursprünglich anstrebt. Hier sind einige der bisher ungelösten Problemstellen:

  • Wie bereits erwähnt, gilt die neue Regelung nicht uneingeschränkt für sämtliche Betriebe im Gastronomie- und Lebensmittelvertrieb, sondern alle Betriebe mit weniger als fünf Beschäftigten und einer Fläche von weniger als 80 Quadratmetern sind davon ausgenommen. Leider sind durch eben diese Ausnahme mehr als 60% der Imbissbuden und kleinen Geschäfte. von der Regelung zur Mehrwegangebotspflicht ausgenommen. Demnach wird nach wie vor mit mehr Einwegartikeln auf dem Markt gehandelt als notwendig wäre. Besonders in der Gastronomie folgen immer mehr Betriebe dem Trend zur kleinen Geschäftsfläche, was das Problem nur noch verschlimmern könnte.
  • Streng genommen müssen echte Mehrwegalternativen bisher nur für Getränke angeboten werden. Bei Essensverpackungen wird nicht selten einfach auf Papier oder Aluminium als Verpackungsmaterial gesetzt, da dieses nicht unter die Bedingungen der Mehrwegangebotspflicht fallen. Leider machen sich einige Betreiber genau das zu Nutze und umgehen die Mehrwegalternative so absichtlich. Unglücklicherweise ist aber besonders Aluminium energieintensiv und auch Papierverpackungen sind ökologisch betrachtet alles andere als vorteilhaft.
  • Auch fehlende oder falsch verstandene Information führt bei betroffenen Betrieben teils zu Verwirrung trägt dazu bei, dass Mehrwegalternativen nicht in dem Ausmaße wahrgenommen werden können, in dem es eigentlich möglich wäre.Viele Betriebe sind nicht ausreichend über die Möglichkeiten der Mehrwegsysteme informiert und werden vom Gedanken an vermeintlichen Mehraufwand und Kosten abgeschreckt.
  • Auch wenn viele Menschen die Idee von Mehrwegartikeln für gut befinden, so mangelt es doch an Hadlungsbereitschaft und Interesse der Kund:innen. Grund ist einerseits die Bequemlichkeit der Menschen, andererseits die Unaufgeklärtheit über die Funktionalität der Mehrwegsysteme. Die erste Hürde, sich mit einem System vertraut zu machen oder etwa die Anmeldung und Einrichtung des Kontos in einer App, scheint bislang noch viele Privatpersonen abzuschrecken. Leider führt fehlendes Interesse, sowohl seitens der Kundschaft aber auch der Betriebe selbst, zu weniger Bereitschaft, sich den Mehrwegsalternativen voll und ganz zu verschreiben und sie kompromisslos durchzuführen.
  • Auch mangelt es an der Variation von Mehrwegbehältern, was zu einer starken Verkomplizierung der Systeme beiträgt. Schließlich macht es einen Unterschied in der Passform der Behälter, ob sie als Pizzakarton oder zum Transportieren von Pommes eingesetzt werden soll.

Fazit

Die Mehrwegsangebotsplicht ist ein bedeutender Schritt in Richtung der angestrebten Kreislaufwirtschaft und hin zu nachhaltigen Varianten von Verpackungsbehältern sowie der Vermeidung von Müll. Dennoch braucht es simple, einheitliche und verständliche Systeme für Kund:innen und Betriebe zugleich. Das umfasst klare Regeln für Betriebe und die Öffentlichkeit sowie Anreize, Mehrwegalternativen verständlich und wirtschaftlich attraktiver zu gestalten, um ihre Nutzung und Etablierung zu fördern. Das könnte beispielsweise in Form von öffentlich zugänglichen Pfandbehältern an verschiedenen Orten geschehen, an denen Mehrwegbecher schnell und simpel abgegeben werden könnten. Denn besonders um die Kosten zu senken, ist ein gut strukturiertes System für eine breite logistische sowie kontrollierte Infrastruktur zur Aufbereitung, Reinigung und Rückführung von Mehrwegverpackungen unerlässlich. Auch wenn sich in unserer Wirtschaft also schon einiges positives entwickelt hat, so gibt es dennoch noch einige weitere Schritte zu gehen.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/klimaschutz/mehrweg-fuers-essen-to-go-1840830
https://esseninmehrweg.de/verpackungsnovelle/
https://www.wwf.de/themen-projekte/plastik/mehrweg/der-weite-weg-zur-mehrwegroutine
https://utopia.de/ratgeber/mehrwegpflicht-2023-takeaway-essen-verpackung/
https://www.umweltbundesamt.de/themen/neue-mehrwegangebotspflicht-fuer-speisen-getraenke
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/umwelt-haushalt/abfall/mehrwegpflicht-fuer-essen-und-getraenke-zum-mitnehmen-79833
https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Essen-zum-Mitnehmen-Verkaufsstellen-muessen-Mehrweg-Geschirr-anbieten,mehrweg104.html

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