Globaler Pakt gegen Plastik: Fortschritte bei den UN-Verhandlungen

August 2024
Fotograf:in: Julia Joppien, Copyright: CC0 Unsplash

Die Plastikverschmutzung von Land und Meeren hat Millionen von Tonnen erreicht. Jedes Jahr gelangen weltweit bis zu 12,7 Millionen Tonnen Plastik in die Ozeane. Wenn alles so weitergeht wie bisher, soll sich diese Menge bis 2060 sogar verdreifachen.

Forschende entdecken selbst in der Tiefsee enorme Mengen an Mikroplastik. Diese winzigen Plastikpartikel wurden bereits häufig im Verdauungstrakt und selbst im Blutkreislauf von Lebewesen nachgewiesen.
Die Plastikmüllkrise bedroht jedoch nicht nur Tiere und Pflanzen, sondern auch den Menschen. Mikroplastik und Nanoplastik-Partikel können im gesamten menschlichen Körper nachgewiesen werden. Selbst sehr kleine Kinder und ungeborene Babys sind betroffen. Mikroplastik wird sogar in abgelegenen Regionen wie der Antarktis gefunden.


Es liegt also mehr als nahe, dass ein rechtlich verbindliches Plastik-Abkommen auf globaler Ebene notwendig ist, um der Vermüllung mit Plastik entgegenzutreten!

Der Startschuss für die Verhandlungen über ein UN-Abkommen fiel bereits im März 2022 in Nairobi während der Umweltversammlung der Vereinten Nationen (UNEA-5.2). Die Versammlung verabschiedete dabei eine Resolution zur Schaffung eines rechtlich bindenden Abkommens gegen Plastikmüll. Seitdem hat ein zwischenstaatliches Verhandlungskomitee auf UN-Ebene viermal getagt. Die vierte Verhandlungsrunde (INC4) fand vom 23.4 bis 29.4. in Kanada, Ottawa, statt.

Das Abkommen im Detail

„End Plastic Pollution: Towards an International Legally Binding Instrument“ definiert die Bestandteile des gemeinsamen Vertrags zur Bekämpfung der Plastikverschmutzung.
Wissenschaftliche Erkenntnisse und Informationen dienen dabei als Grundlage, um rechtsverbindliche Ziele zur Reduzierung von Plastikmüll, insbesondere in den Meeren, festzulegen. Finanzielle Mechanismen sollen ärmeren Staaten helfen, die Regeln umsetzen zu können. Zudem werden Kooperationen gefördert, um dieses globale Problem international erfolgreich anzugehen.

Der Vertrag soll Standards und Maßnahmen für den gesamten Lebenszyklus von Kunststoffen festlegen, von der Rohstoffgewinnung über das Produktdesign bis hin zum Recycling, um die Plastikproduktion künftig zu reduzieren.

Dieses ambitionierte Abkommen soll die Grundlage für eine der bedeutendsten Umweltschutzmaßnahmen seit dem Pariser Klimaabkommen 2015 bilden. Es verdeutlicht das Bewusstsein der Weltgemeinschaft für die Bedrohung, die Plastik für die Umwelt und die Menschen darstellt. Die einstimmige Zustimmung aller Staaten betont die Notwendigkeit gemeinsamer Anstrengungen zur Lösung dieses globalen Problems.

Plastikmüll an den Stränden ist schon längst keine Seltenheit mehr - kann das Plastikabkommen möglicherweise Abhilfe schaffen?!

Die Resultate der vierten Runde

Die vierte Verhandlungsrunde der UN zum Thema Plastikverschmutzung (INC-4) brachte bedeutende Fortschritte bei der Textgestaltung und den Beschluss, in offiziellen Arbeitsgruppen während der Zwischenzeit bis zur finalen Verhandlungsrunde fünf weiter an zentralen Fragen zu arbeiten.

Dennoch bleibt die zentrale Frage weiterhin ungeklärt, ob es verbindliche oder freiwillige Regelungen geben soll. Viele umstrittene und politisch brisante Themen erfordern eine dringend notwendige Annäherung der Staaten.
Zusätzliche Arbeitssitzungen sind daher wertvoll, um bei diesen kontroversen Themen vor der letzten Verhandlungsrunde Fortschritte zu erzielen. Unter dem großen Zeitdruck darf nicht vergessen werden, dass die Effektivität des Abkommens davon abhängt, weltweit verbindliche Regelungen festzulegen, die nicht nur die Entsorgung betreffen, sondern auch die Herstellungs- und Nutzungsphasen von Kunststoffprodukten.
Besonders problematische Plastikprodukte, die ein hohes Umweltverschmutzungsrisiko darstellen, und Risikochemikalien müssen global strengstens verboten werden.

Die Verhandler stehen vor großen Aufgaben und haben nur wenig Zeit dafür. Daher ist es ein wichtiges Zeichen der Entschlossenheit, dass Bundesumweltministerin Steffi Lemke in Ottawa ankündigte, Deutschland werde gemeinsam mit Ghana, Ecuador und Kanada eine zusätzliche Ministerkonferenz zu Plastik initiieren, um den Verhandlungen weiteren Antrieb zu geben.

Was wird in Deutschland bereits getan?

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV) engagiert sich sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene für die Reduzierung von Plastikmüll und die Förderung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft.

Vor kurzem wurde der Entwurf für die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) zur Abstimmung zwischen den Ressorts vorgelegt.
Ziel dessen ist es, den Verbrauch von Primärrohstoffen zu senken und die Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung einer Kreislaufwirtschaft zu bündeln.
Der gesamte Lebenszyklus von Produkten wird dabei berücksichtigt: von der Produktgestaltung und Materialauswahl über die Produktion und Nutzung bis hin zur Wiederverwendung.

Am 1. Januar 2024 trat das Einwegkunststofffondsgesetz in Kraft. Dieses Gesetz sieht eine Abgabe auf bestimmte Einwegkunststoffprodukte vor, die in einen eigens eingerichteten Fonds eingezahlt werden muss. Dazu zählen beispielsweise Getränkebehälter, Becher und To-Go-Lebensmittelbehälter, die häufig unachtsam entsorgt und in der Umwelt zurückgelassen werden. Bislang trug die Allgemeinheit die Kosten für deren Beseitigung, doch durch die neue Abgabe werden nun endlich die Hersteller zur Verantwortung gezogen und an den Entsorgungskosten beteiligt.

Ein wichtiger Bestandteil zur Vermeidung von Plastikmüll ist die EU-Verpackungsverordnung, zu der bereits eine Einigung zwischen dem Rat, der Kommission und dem Parlament erzielt wurde. Deutschland hat dieser Einigung ebenso zugestimmt. Sie enthält unter anderem ein Verbot der Ewigkeitschemikalie PFAS in Lebensmittelverpackungen, klare Vorgaben zur Reduzierung von Verpackungsabfällen und verbindliche Quoten für den Einsatz von Mehrwegverpackungen. Weitere Maßnahmen umfassen Verbote bestimmter Einwegkunststoffverpackungen, wie etwa Lebensmittelverpackungen zum Vor-Ort-Verzehr. Zukünftig müssen alle Verpackungen recycelbar sein und eindeutige Hinweise zur korrekten Entsorgung enthalten.
Die Europäische Union nimmt damit eine Vorreiterrolle in Richtung Klimaneutralität und Abfallvermeidung ein.

Darüber hinaus setzt sich das BMUV für eine verbesserte Reparierbarkeit von Produkten (z.B. Handys und Tablets) ein. Dies wurde in den europäischen Ökodesign-Regelungen verankert.
Ab 2025 müssen dann auch Ersatzteile und Reparaturanleitungen verfügbar sein.

Deutschland tut bereits einiges, um der Plastikverschmutzung entgegenzutreten - das UN-Abkommen ist der nächste große Schritt

Der Blick in die Zukunft

Vom 25.11. bis zum 1.12. 2024 sollen die Verhandlungen in die fünfte und letzte Runde gehen - dieses Mal in Busan, Korea. Dort soll somit auch der Verhandlungsprozess erfolgreich abgeschlossen werden.
Im ersten Halbjahr 2025 soll dann der finale Abkommenstext verabschiedet werden. Wo diese Konferenz stattfinden soll, ist noch unklar.
Im Anschluss müssen die Staaten die beschlossenen Vorgaben des Abkommens in Form nationaler Gesetze und Programme übernehmen.

Lust auf mehr?!

https://www.unep.org/inc-plastic-pollution/session-4

https://www.wwf.de/themen-projekte/plastik/unea-plastikresolution

https://www.wwf.de/2024/april/pressestatement-zum-ende-der-verhandlungen-ueber-ein-un-abkommen-gegen-plastikverschmutzung

https://taz.de/UN-Plastikabkommen/!6002067/

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/tag-der-erde-2024-2272558#:~:text=Der%20Tag%20der%20Erde%202024,als%20auch%20in%20den%20Meeren.

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