Der Bundestag und Bundesrat verabschiedeten am 26. April 2024 das Solarpaket I. Sowohl für Mieter als auch Unternehmer ist dies eine willkommene Änderung. Denn so wird das Thema “Solar” deutlich unbürokratischer und leichter umsetzbar. Balkonsolar zum Beispiel wird jetzt noch alltagstauglicher. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zur umweltfreundlichen Energiegewinnung. Wir klären darüber auf, was es mit dem Solarpaket auf sich hat und fassen die wichtigsten Neuerungen für euch zusammen.
Ein gelungener Rückblick
Das neu beschlossene Solarpaket I soll dabei helfen, bis 2035 einen großen Teil der Stromversorgung in Deutschland zu decken. Denn bis dahin soll laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz der gewonnene Strom fast gänzlich aus erneuerbaren Energien bestehen. Neben Wind und Wasser ist auch die Sonnenenergie eine wichtige Quelle für nachhaltige Energiegewinnung. Und im letzten Jahr konnte ein kleiner Meilenstein im Bereich Solarleistung verzeichnet werden! Denn die zu erreichende Menge an Solarstrom von 9 Gigawatt wurde 2023 mit 14,6 Gigawatt weit übertroffen! Das schafft Hoffnung auf eine grünere Zukunft und das neue Solarpaket könnte eine große Rolle dabei spielen, auch die nächsten Ziele einzuhalten.
Das Wichtigste auf einen Blick
Balkonkraftwerke
Geringere Bürokratie und schnellere Installation machen es Bürgerinnen und Bürgern fortan leichter, Photovoltaik-Anlagen auf ihrem Balkon zu nutzen. Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist nun nicht mehr notwendig, da die Bundesnetzagentur dies automatisch übernimmt. Zudem dürfen die Balkonsolaranlagen jetzt leistungsstärker sein. Bei Anlagen bis zu 2 Kilowatt genügt eine einfache Registrierung. Auch der Anschluss über eine normale Steckdose soll zukünftig erlaubt sein, was die Anschaffung und Installation vereinfacht.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Die Einführung der 'Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung' soll Haushalten in Mehrfamilienhäusern den Zugang zu günstigem Solarstrom erleichtern. Dadurch können mehrere Haushalte einen gemeinsamen Netzanschlusspunkt für den Solarstrom nutzen. Zudem wird es einfacher, einen günstigen Tarif für den zusätzlichen Strombedarf abzuschließen, der nicht durch die Photovoltaikanlagen gedeckt wird.
Verbesserungen beim Mieterstrom
Mieterstrom wird zukünftig auch auf Gewerbegebäuden und Nebengebäuden gefördert, sofern der erzeugte Strom direkt verbraucht wird. Zudem können mehrere Anlagen zu diesem Zweck zusammengefasst werden. Auch hier wird eine Verbesserung und Vereinfachung des Mieterstroms vorgenommen.
Besondere Förderung von Agri-PV und Parkplatzüberdachung
Insbesondere dieser Aspekt verspricht mehr Nachhaltigkeit. Denn bereits genutzte Fläche kann zu PV-Anlagen umfunktioniert werden. Bei Agri-PV werden landwirtschaftliche Flächen – oder auch Parkplätze – mit Solar kombiniert und auch Parkplätze bieten diese Kombinationsmöglichkeit. Diese Art der Energiegewinnung soll zukünftig besonders gefördert werden. Unternehmen und Energiegesellschaften erhalten eine Zusatzvergütung von 2,5 ct pro kWh, was eine Investition in diese Form der Solarleistung äußerst attraktiv macht.
In Zukunft sollte es daher einfacher sein, Strom aus erneuerbaren Energien zu nutzen. Und nicht nur Unternehmen und Energiegesellschaften können ihren Beitrag zur Energiewende leisten, sondern auch jeder Mieter und Besitzer eines Balkons kann helfen, die Energiegewinnung umweltfreundlicher zu gestalten!
- https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/solarpaket-photovoltaik-balkonkraftwerke-2213726
- https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/solarpaket-im-ueberblick.pdf?__blob=publicationFile&v=8